Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
- Vorweggenommene Erbfolgen
- Zuwendungen unter Lebenden
- Erwerbe von Todes wegen durch Gesetz, Testament, Erbvertrag
- Erwerbe durch Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs
- Erbersatzansprüche
- Erwerbe durch Vermächtnis
- Testamentsvollstreckungen
- Nachfolgeregelungen