Das Mietrecht ist im 2. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Es handelt sich, insbesondere, soweit wohnraummietrechtliche Fragestellungen auftauchen, um eine besonders detailliert geregelte Materie und in wesentlichen Bereichen auch um soziales Schutzrecht. Wir besitzen eine jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Übrigens, unter das Recht des Mietrechts fällt in weiten Teilen auch das Recht des Leasingvertrags.