Das Arbeitsrecht ist eine besonders umfassende Spezialmaterie, weshalb sich hierfür, wie freilich auch für andere Rechtsgebiete, eine besondere Fachanwaltschafft herausgebildet hat.
Herr Rechtsanwalt Thomas Nick besitzt diese besondere Berufsqualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht.
Die Fachanwaltschaft verlangt neben besonderer theoretischer Qualifikation, die durch eine theoretische schriftliche Prüfung nachgewiesen werden muss, umfangreiche, nachgewiesene Erfahrung in der Bearbeitung arbeitsrechtliche Mandate. Darüber hinaus muss der Fachanwalt sich jährlich nachgewiesenermaßen in besonderen Lehrgängen fortbilden, um diese besondere Qualifikation zu erhalten.