Nach oben

Rechtsberatung

Wir bewahren Ihr gutes Recht!

Es gibt das öffentliche Baurecht und das private Baurecht.

Das öffentliche Baurecht  ist ein Teilbereich des besonderen Verwaltungsrechts. Es unterteilt sich in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Das private Baurecht ist im wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch als Teilbereich des privatrechtlichen Schuldrechts geregelt. Es handelt sich um das Recht des Werkvertrags.

Ihr direkter Kontakt zu uns

steuer

Steuerberatung

FON 0 26 84 . 91 60 0

E-Mail

recht

Rechtsberatung

FON 0 26 84 . 91 60 15

E-Mail

Barentoner Straße 7
56305 Puderbach
Fax 0 26 84 . 91 60 10
E-Mail info@nick-sielker.de