Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach deutschem Handels- und Steuerrecht. Der Jahresabschluss bildet den wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens ab und stellt die Basis für die Berechnung Ihrer Steuerlast dar.
Die von uns erstellten Jahresabschlüsse verfügen über einen hohen betriebswirtschaftlichen Informationsgehalt. Damit bestehen sie Kreditvergabeverfahren und Rating-Analysen von Kreditgebern. Auf Wunsch versehen wir Ihren Jahresabschluss mit einer Plausbilitätsbeurteilung und/oder einem Abschlussbericht nach den Anforderungen des § 18 Kreditwirtschaftsgesetz (KWG).
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses, soweit Ihr Unternehmen hierzu verpfliichtet ist.
Durch unsere Expertise haben Sie die Sicherheit alle handelsrechtlichen und steuergesetzlichen Anforderungen zu erfüllen:
- Erstellung des Jahresabschlusses in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (Handelsbilanz/Steuerbilanz)
- Auf Wunsch mit Plausibilitätsprüfung
- Erstellung der Anlagenbuchführung
- Bilanzbericht § 18 KWG
- betriebswirtschaftliche Kennzahlen nach individuellen Analyseschemata
- Erstellung der E-Bilanz