Das Erbrecht ist im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches statuiert. Es ist auch ein besonders Gestaltungsrecht. Deshalb legen wir den Schwerpunkt unserer Tätigkeit auf die Beratung. Zusätzliche Bedeutung muss hierbei auch den steuerrechtlichen Konsequenzen zukommen.
Die nicht gelöste Erbfrage kann, über den besonderen Schmerz, verursacht durch den Verlust eines geliebten Menschen hinaus, auch zu unüberwindbare finanziellen Problemen führen. Wir helfen Ihnen bei der Vorsorge.