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Rechtsberatung

Wir bewahren Ihr gutes Recht!

Das Familienrecht ist insbesondere im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Es ist ein Rechtsgebiet, dass sich immer wieder und ständig verändert. Aufgrund seiner besonderen Komplexität hat sich auch für dieses Rechtsgebiet eine Fachanwaltschafft herausgebildet.

Herr Rechtsanwalt Thomas Nick besitzt diese besondere Berufsqualifikation des Fachanwalts für Familienrecht.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Familienrechts. Wir streben in diesem sehr sensiblen Rechtsbereich zunächst nach einvernehmlichen. Unvermeidbare Konflikte werden in Ihrem Interesse gelöst.

Im Familienrecht sind wir unter anderem für folgende Bereiche Ihr Partner:

  • für das Recht des Unterhalts (Verwandten- und Ehegatten-/Lebenspartnerunterhalt),
  • das eheliche und aus der Lebenspartnerschaft folgende Güterrecht,
  • die Scheidung / Auflösung der Ehe,
  • die Elterliche Sorge,
  • das Umgangsrecht,
  • den Anspruch auf Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil,
  • die Rechte an der Ehewohnung und dem Hausrat,
  • die sich aus internationalen Sachverhalten ergebenden Rechtsfolgen.

Ihr direkter Kontakt zu uns

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Fax 0 26 84 . 91 60 10
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