Das allgemeine Zivilrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das BGB besitzt 5 Bücher. Es gehört zu Grundausbildung des Rechtsanwalts. Es ist abzugrenzen vom Verfassungsrecht, vom Verwaltungsrecht, vom Strafrecht, vom Sozialrecht, vom Steuerrecht und vom Arbeitsrecht.
Übrigens: Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt allein 27 speziell geregelte Schuldverhältnisse.